Allerhöchster Erlaß vom 5. September 1862., betreffend die Verleihung der Städte-Ordnung für die Provinz Westphalen vom 19. März 1856. an die Stadtgemeinde Rheda im Regierungsbezirk Min den.

Doberan, den 5. September 1862. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 5594).

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