Allerhöchster Erlaß vom 5. Juni 1871., betreffend den Tarif, nach welchem das Bohlwerksgeld in der Stadt Wollin zu erheben ist.

Berlin, den 5. Juni 1871. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7829)

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