Allerhöchster Erlaß vom 5. Juni 1850., betreffend den Erlaß der herkömmlichen Prinzessinnen-Steuer bei der Vermählung der Prinzessin Charlotte Königlicher Hoheit.

Charlottenburg, den 6. Juni 1850. 1 Blatt mit einer knapp halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 3281).
* "Charlotte heiratete am 18. Mai 1850 im Schloss Charlottenburg den damaligen Erbprinzen von Sachsen-Meiningen (ab 1866 Herzog Georg II. von Sachsen-Meiningen) (1826-1914). Anlässlich der Hochzeit erhielt das Paar vom preußischen König den Nordflügel des Marmorpalais als Wohnstätte überwiesen. In der Residenzstadt Meiningen, der Heimatstadt ihres Ehemanns, wurde der Bibrabau des Schlosses Elisabethenburg als weitere Wohnstätte hergerichtet" (Wikip.).

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