Allerhöchster Erlaß vom 5. Februar 1866., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an die Stadt Putlitz, im Regierungsbezirk Pots dam, für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von Putlitz bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Parchim, im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin.