Allerhöchster Erlaß vom 5. Februar 1866., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Niederung, im Regierungsbezirk Gumbinnen, für den Bau und die Unterhaltung der Straßen: 1) von der Tilsiter Kreisgrenze im Anschlusse an die Tilsit-Niederunger Kreis-Chaussee über Linkuhnen, Dammkrug, Neukirch und Skoepen nach Kaukehmen, 2) von Neukirch, an der Straße zu 1., nach Lappienen, 3) von der Straße zu 1. Zwischen Brunischken und Nassenthal, über Heinrichswalde nach Dummen, an der Tilsit-Königsberger Staats-Chaussee.