Allerhöchster Erlaß vom 5. August 1867., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Namslau, Regierungsbezirk Bres lau, für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee von Schwirz über Städtel bis zur Namslau-Oppelner Kreisgrenze in der Richtung auf Carlsruhe.