Allerhöchster Erlaß vom 5. April 1867., betreffend die Vereinigung des Postwesens in den durch das Gesetz vom 24. Dezember 1866. §. 1. Nr. 1. bis 3. mit der Preußischen Monarchie vereinigten vormals Bayerischen Landestheilen mit dem in den alten Preußischen Landestheilen.

Berlin, den 5. April 1867. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 6609).

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