Allerhöchster Erlaß vom 4. September 1859., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee durch das Broelthal, von Waldbroel über Ruppichteroth nach Allner, im Kreise Sieg burg, der sogenannten Broelstraße.