Allerhöchster Erlaß vom 4. Oktober 1854., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen von der Mogilnoer Kreisgrenze über Barcin, Labischin, bis zur Grenze des Bromberger Kreises bei Walownica, von Barcin bis zur Grenze des Mogilnoer Kreises in der Richtung auf Pakosc, von Schubin über Znin bis zur Mogilnoer Kreisgrenze in der Richtung auf Gnesen, von Schubin über Rynarzewo bis zur Bromberger Kreisgrenze in der Richtung auf Bromberg, von Schubin nach Exin, und von Schubin nach Labischin.

Sanssouci, den 4. Oktober 1854. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 4101).

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