Allerhöchster Erlaß vom 4. November 1868., betreffend die Ernennung des Wirklichen Geheimen Ober-Regierungsraths Wehrmann zum Mitgliede des Kuratoriums der Preußischen Bank und zum Vorsitzenden der Immediatkommission zur Kontrolirung der Banknoten.

Berlin, den 4. November 1868. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 7240).

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