Allerhöchster Erlaß vom 4. Juni 1878, betreffend die Beauftragung Sr. Kaiserl. und Königl. Hoheit des Kronprinzen mit der Stellvertretung Sr. Majestät des Kaisers und Königs in den Regierungsgeschäften.

Berlin, den 4. Juni 1878.
Berlin den 7. Juni 1878. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 8568).
* In Vertretung für Wilhelm I., Kaiser und König von Preußen nach dem Attentat. * Durch das dritte Attentat auf König Wilhelm I. vom 2. Juni 1878 "...übertrug Wilhelm für die Zeit bis zu seiner Genesung seinem Sohn Friedrich Wilhelm die Regentschaft. Er ließ sich in dieser Phase von Bismarck über Fortschritte zu einem Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie informieren" (Wikip.).

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