Allerhöchster Erlaß vom 4. Januar 1868., betreffend die Genehmigung des Kreistagsbeschlusses des Kreises Allenstein, im Regierungsbezirk Königs berg, vom 8. April 1867. wegen Aufbringung der noch erforderlichen Mittel zur Vollendung der vom Kreise übernommenen Chausseebauten.