Allerhöchster Erlaß vom 4. Februar 1867., betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Verordnung vom 1. Juli 1859. wegen Revision des Deichwesens in der Altmark.

Berlin, Decker 1867. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 6554).

10,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
In den Warenkorb
Bestellnummer: 155551


Schnellkauf

Bitte geben Sie die Bestellnummer aus unserem Katalog ein.

Willkommen zurück!