Allerhöchster Erlaß vom 4. Dezember 1854., betreffend den Tarif, nach welchem die Abgabe für Benutzung der Brücke über die Spirding-Gewässer bei Nikolaiken, im Sensburger Kreis, und das Brückenaufzugsgeld daselbst zu erheben ist.

Charlottenburg, den 4. Dezember 1854. 3 Blatt mit vier Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 4142).

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