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Allerhöchster Erlaß vom 4. April 1853., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Straße von Gemen an der Münster-Emmericher Straße über Abhaus bis zur Münster-Glanerbrücker Chaussee, von Dirking über Oeding bis zur Niederländischen Grenze, von Stadtlohn über Gescher bis zur Münster-Emmericher Straße, von Windfeld über Vreden bis zur Niederländischen Grenze, und von Abhaus bis Coesfeld.