Allerhöchster Erlaß vom 31. Juli 1871., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee vom sogenannten Hülsbach bei Lengerich im Kreise Tecklenburg, Regierungsbezirk Münster, bis zur Gemeinde- resp. Kreisgrenze in der Richtung auf Lienen im Kreise Warendorf.