Allerhöchster Erlaß vom 31. Dezember 1874., betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Tarife über Schiffahrtsabgaben: a) auf dem Kanal von der Weichsel zum Frischen Haff, b) auf den Wasserstraßen zwischen Oder und Elbe, c) für Benutzung der Elbschleuse bei Magde burg und der Schleusen auf der Saale und Unstrut, vom 1. Januar 1875. ab.