Allerhöchster Erlaß vom 30. Mai 1868., betreffend die anderweite Regulirung der Gebühren der Stromlootsen für das Verholen der Schiffe und Stromfahrzeuge im Hafen zu Memel.

Berlin, den 30. Mai 1868. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7127).
* Lotsen der Schiffahrt: Als Hauptteil der "Tarif zur Erhebung der Stromlootsen für das Verholen (Verlegung an eine andere Stelle) der Schiffe und Stromfahrzeuge im Hafen zu Memel", mit Gebührentabellen, darin Nennung Haff, Winterhafen, Dange, Gut Bernsteinbruch, Börsenbrücke, Karlsbrücke.

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