Allerhöchster Erlaß vom 30. Juni 1856., betreffend die Umschreibung der nach dem Allerhöchsten Privilegium vom 20. August 1853. ausgefertigten, aber noch nicht ausgegebenen Kreis-Obligationen des Schlawer Kreises über 1000 Rthlr. und über 500 Rthlr. in Apoints von 200 Rthlr., 100 Rthlr. und 50 Rthlr.