Allerhöchster Erlaß vom 30. Juli 1853., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für die Chausseen 1) von Pollnow nach Carwitz, 2) einer Abzweigung von dieser Straße bei Wusterwitz nach Schlawe, 3) einer zweiten Abzweigung von derselben Straße bei Crangen nach Treten und 4) von Rügenwalde nach der Stolper Kreisgrenze in der Richtung von Stolpmünde.

Berlin, den 30. Juli 1853. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 3821).
* Straßenbau in Pommern.

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