Allerhöchster Erlaß vom 30. Juli 1853., betreffend die Genehmigung der Anlage einer Eisenbahn von Cöln über Neuß nach Crefeld, nebst einer Zweigbahn zum Anschlusse an die Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn zwischen Neuß und Obercassel, mittelst einer Aktiengesellschaft.