Allerhöchster Erlaß vom 30. August 1869., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Neustadt in O.-Schl., Regierungsbezirk Opp eln, für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee von Neustadt in Oberschl. in der Richtung auf Ziegenhals bis zur Kreisgrenze bei Wackenau.