Allerhöchster Erlaß vom 3. Oktober 1868., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen: a) von der Grenze des Stettiner Weichbildes über Polchow, Falkenwalde und Entepöhler Theerofen bis zur Ueckermünder Kreisgrenze bei Barnimskreuz; b) von Entepöhler Theerofen über Stoltzenburg bis zur Stettin-Pasewalker Staatsstraße bei Neu-Lienken, und c) von Neu-Lienken bis zum Bahnhofe Grambow der Stettin-Pasewalker Eisenbahn, sowie die Fortführung der zu a. bezeichneten Chaussee von den Thoren Stettins bis zur Grenze des Randower Kreises durch die Stadt Stettin, im Kreise Randow, Regierungsbezirk Stettin.

Baden-Baden, den 3. Oktober 1868. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 7238).

10,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
In den Warenkorb
Bestellnummer: 149025


Schnellkauf

Bitte geben Sie die Bestellnummer aus unserem Katalog ein.

Willkommen zurück!