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Allerhöchster Erlaß vom 3. Mai 1852., betreffend die Verleihung der fiskalischen Rechte etc. für den Ausbau der Gemeinde-Chaussee von der Altenhagen-Siegener Staatstraße bei Siegen über Netphen und Feudingen bis zur Wittgensteiner Straße bei Saßmannshausen, nebst einer Zweigstraße von Niedernetphen über Afholderbach nach Kronprinzen-Eiche.