Allerhöchster Erlaß vom 3. Mai 1852., betreffend die Bewilligung der fiskalischen Vorrechte etc. für den chausseemäßigen Ausbau der Straße von Teltow nach Zehlendorf.

Potsdam, den 3. Mai 1852. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 3561).
* Für den Straßenbau "durch die Gemeinde Teltow".

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