Allerhöchster Erlaß vom 3. Juni 1867., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an die Bürgermeisterei Neustadt, im Kreise Neuwied des Regierungsbezirks Cob lenz, für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von Neustadt durch das Wiedbach- resp. Hammerbach- und Elsaffthal bis auf die Linz-Rottbitzer Bezirksstraße bei Kretzenhaus.