Allerhöchster Erlaß vom 3. Juni 1861., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee im Kreise Birnbaum von der Grenze des Meseritzer Kreises bei Rosenthal über Schwerin bis zur Neumärkischen Grenze in der Richtung auf Landsberg.