Allerhöchster Erlaß vom 3. Juni 1861., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee im Kreise Birnbaum von der Grenze des Meseritzer Kreises bei Rosenthal über Schwerin bis zur Neumärkischen Grenze in der Richtung auf Landsberg.

Berlin, Decker 1861. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 5399).

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