Allerhöchster Erlaß vom 3. Juli 1854., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen 1) von der Magd eburg-Wolmirstedter Chaussee bei Elbey bis zur Magd eburg-Helmstedter Chaussee bei Irxleben, 2) von der Magd eburg-Helmstedter Chaussee bei Eichenbarleben bis zur Grenze des Kreises Wolmirstedt in der Richtung auf Seehausen und 3) von der Magd eburg-Ebendorf-Neuhaldenslebener Straße bis zur Kreisgrenze gegen Wedringen und Neuhaldensleben.

Sanssouci, den 3. Juli 1854. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 4054).

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