Allerhöchster Erlaß vom 3. Februar 1855., betreffend erweiternde Bestimmungen des Allerhöchsten Erlasses vom 4. April 1854. über die Deckung des Bedarfs der Marine an Mannschaften.

Berlin, den 3. Februar 1855. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 4172).
* Stichworte: Königlich Preußische Marine, bzw. (namentlich hier noch nicht so bezeichnet:) Reichsflotte, Reichsmarine.

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