Allerhöchster Erlaß vom 3. August 1870., betreffend den Tarif, nach welchem die Abgabe für das Befahren der Schlei zu erheben ist.

Hauptquartier Mainz, den 3. August 1870. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7728)
* Tarife für den Fluß zur Fahrt mit Fahrzeuge, Holz-Flöße, Schiffe. - Stichworte heute: Schleiabgabe, Naturpark Schlei, Südschleswig, Kreis Schleswig-Flensburg, "Meeresarm der Ostsee in Schleswig-Holstein, der die beiden schleswigschen Landschaften Angeln und Schwansen trennt" (Wikip.).

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