Allerhöchster Erlaß vom 3. April 1871., betreffend die Verleihung des Rechts zur Erhebung des Chausseegeld auf der Chaussee von Ampfurth nach Schermke im Kreise Wanzleben, Regierungsbezirks Magdeb urg.

Berlin, den 3. April 1871. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 7809)
* Oschersleben (Bode), Schermcke.

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