Allerhöchster Erlaß vom 3. April 1861., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chausseen von Wetzlar über Nauborn, Schwalbach und Niederquembach bis in das Solmsbachthal, im Kreise Wetzlar, Regierungsbezirk Cob lenz.