Allerhöchster Erlaß vom 3. April 1850., betreffend die Aufhebung des Friedensgerichts zu Wildenburg und die Errichtung eines besonderen Friedensgerichts in Eckenhagen für die Bürgermeistereien Eckenhagen, Denklingen und Friesenhagen.

Charlottenburg, den 3. April 1850. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 3275).

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