Allerhöchster Erlaß vom 29. Mai 1865., betreffend die Anwendung der in dem Gesetze über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen Vorschriften über die Expropriation auf die im Anschlusse an die Ostbahn und als Theil derselben für Rechnung des Staats aufzuführende Eisenbahn von Danzig nach Neufahrwasser.