Allerhöchster Erlaß vom 29. Juli 1850., betreffend die der Oschersleben-Hornhäuser Chausseebau-Gesellschaft und den betheiligten Gemeinden in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung der Straße von Oschersleben bis zur Braunschweigischen Grenze zum Anschlusse an die von Schöningen nach Braunschweig führende Chaussee bewilligte fiskalische Vorrechte.

Charlottenhof, den 29. Juli 1850. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 3308).
* Friedrich Wilhelm IV., König von Preußen, hielt sich bei Unterzeichnung auf Schloß Charlottenhof in Potsdam auf.

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