Allerhöchster Erlaß vom 29. Januar 1855., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee von St. Vith über Schönberg und Manderfeld nach Losheim, mit zweien Zweigstraßen von Schönberg über Bleialf nach Prüm und von Manderfeld nach Losheimer Graben.

Charlottenburg, den 29. Januar 1855.
Berlin den 15. März 1855. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 4171).

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