Allerhöchster Erlaß vom 29. Dezember 1851., betreffend die Annahme von Schuldverschreibungen der zur Bestreitung des Baues der Ostbahn, der Westphälischen und der Saarbrücker Eisenbahn aufzunehmenden Staats-Anleihe als pupillen- und depositalmäßige Sicherheit.

Charlottenburg, den 29. Dezember 1851. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 3484). - Oben leichter Wasserrand.
* Ostbahn, Westfälische Eisenbahn, Saarbrücker Eisenbahn (Saarbahn)

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