Allerhöchster Erlaß vom 28. September 1867., betreffend die Ausführung und künftige Verwaltung der Saarbrücker-Saargemünder Eisenbahn, als einer Zweigbahn der Saarbrücker Staats-Eisenbahn.

Schloß Mainau, den 28. September 1867. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 6892).

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