Allerhöchster Erlaß vom 28. Oktober 1867., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an die Gemeinden Groß-Rottmersleben, Ackendorf und Klein-Santersleben, im Kreise Neuhaldensleben, im Regierungsbezirk Magd eburg, in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee von Groß-Rottmersleben über Ackendorf bis zur Neuhaldenslebener Kreisgrenze in der Richtung auf Gutenswegen.