Allerhöchster Erlaß vom 28. Mai 1860., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee von der Höllmeke-Straße unterhalb Neuenrade bis zur Lenne-Straße oberhalb Werdohl, im Kreise Altena des Regierungsbezirks Arns berg.