Allerhöchster Erlaß vom 28. August 1882, betreffend anderweite Abgrenzung der Eisenbahndirektions-Bezirke und Errichtung von Betriebsämtern im Bereich der durch die Gesetze vom 28. März und 13. Mai 1882 auf den Staat übergegangen Privateisenbahn-Unternehmungen.