Allerhöchster Erlaß vom 27. Oktober 1856., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee von Hornburg über Osterode und Veltheim bis zur Herzoglich Braunschweigischen Landesgrenze in der Richtung auf Hessen und jenseits derselben über Rohrsheim nach Dedeleben.

Sanssouci, den 27. Oktober 1856. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 4566).
* Osterode am Harz, Osterwieck-Rohrsheim, Veltheim am Fallstein, Huy-Dedeleben.

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