Allerhöchster Erlaß vom 27. März 1865., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Beeskow-Storkow in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von der Grenze der Kreise Lübben und Beeskow-Storkow innerhalb des letzteren Kreises des Regierungsbezirks Potsdam bis zum Anschluß an die Frankfurt-Leipziger Chaussee bei der Stadt Beeskow.

Berlin, den 27. März 1865.
Berlin den 11. Mai 1865. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 6065).
* Rechte zur Beschlagnahme von Grundstücken, Entnahme von Straßenbaumaterial und Material zum Unterhalt.

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