Allerhöchster Erlaß vom 27. Dezember 1858., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau der im Kreise Wittgenstein projektirten Kreis-Chausseen: 1) von der Großherzoglich Hessischen Grenze bei Bettelhausen durch das Ederthal über Schwarzenau, Arfeld, Raumland, Berghausen, Aue und Röspe bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Kirchhundem; 2) von der vorerwähnten Ederstraße bei Röspe über Womelsdorf bis zur Staats-Chaussee bei Erndtebrück; 3) von der Staats-Chaussee bei Lassphe, das Banfethal aufwärts, über Fischelbach bis zur Nassauischen Grenze in der Richtung auf Dillenburg; 4) von der Staats-Chaussee bei Schüllar über Wemlighausen und Wunderthausen bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Hallenberg.