Allerhöchster Erlaß vom 26. September 1859., betreffend die der Rheinischen Eisenbahngesellschaft ertheilte Genehmigung zur Emission weiterer neuer Stammaktien bis zum Betrage von fünf Millionen Thalern.

Baden-Baden, den 26. September 1859. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 5133).
* Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft (RhE).

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