Allerhöchster Erlaß vom 26. März 1866., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Sagan, resp. den Rittergutsbesitzer Doherr auf Niederherwigsdorf und den Kreis Freystadt, im Regierungsbezirk Lieg nitz, in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen: 1) von Sagan, im Kreise gleichen Namens, Regierungsbezirks Lieg nitz, über Hirschfeldau bis zur Kreisgrenze bei Herwigsdorf in der Richtung auf Freystadt, im Kreise gleichen Namens; 2) von Sagan nach Naumburg a. B. zum Aufschlusse an die Sorau-Grünberg-Züllichauer Aktien-Chaussee, durch den Kreis Sagan; sowie 3) die Fortführung der ad 1. gedachten Chaussee von der Saganer Kreisgrenze ab über Herwigsdorf bis zum Anschluß an die Freystadt-Sprottauer Chaussee bei Neudörffel im Freystädter Kreise, durch den Rittergutsbesitzer Doherr.

Berlin, den 26. März 1866. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 6307).

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