Allerhöchster Erlaß vom 25. November 1868., betreffend den Rang der Strafanstalts-Direktoren.

Berlin, den 25. November 1868. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 7269).
* Rangliste: Direktor einer Strafanstalt kam in den Rang der fünften Klasse der höheren Beamten der Provinzialbehörden.

5,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
In den Warenkorb
Bestellnummer: 149056


Schnellkauf

Bitte geben Sie die Bestellnummer aus unserem Katalog ein.

Willkommen zurück!