Allerhöchster Erlaß vom 25. November 1867., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Steinfurt, Regierungsbezirk Münster, in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von Metelen bis zur Grenze des Kreises Ahaus in der Richtung auf Doodts Kotten.