Allerhöchster Erlaß vom 25. Mai 1903, betreffend Übertragung der Verwaltung der auf Grund der Gesetze vom 18. Mai d. J. in das Eigentum des Staates übergehenden Eisenbahnen an die bestehenden Eisenbahndirektionen, sowie Übergang der Verwaltung der Strecke Oberhausen-Dorsten von der Eisenbahndirektion in Münster i. W. auf die Eisenbahndirektion in Essen a. R.