Allerhöchster Erlaß vom 25. Juli1866., betreffend die Verleihung des Rechts zur Erhebung des Chausseegeldes an die Gemeinden Waldbroel und Morsbach im Kreise Waldbroel des Regierungsbezirks Cöln für die von denselben ausgebaute Kommunalstraße von Biebelshof über Holpe nach Ritterseifen.

Haupt-Quartier Nikolsburg, den 25. Juli 1866.
Berlin den 28. August 1866. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 6394).

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